…und der Gewinner ist:
Der Wiedehopf, ein bei uns ebenso seltener wie besonderer Vogel. Detaillierte Informationen finden Sie hier:
Der Vogel des Jahres
Hobbyfotografen und – Fotografinnen aufgepasst:
Das Norddeutsche Vogelmuseum in Osterholz-Scharmbeck veranstaltet zum ersten Mal einen Fotowettbewerb.
Gesucht werden die schönsten Bilder der Hammeniederung/Moor und des Niedersächsisches Wattenmeer!
Begeben Sie sich auf eine fotografische Entdeckungsreise in die Hammeniederung oder an die Küste, um die Vielfältigkeit der Natur in eindrucksvolle Bilder einzufangen. Ihre Bilder werden im Anschluss auf den neuen Großbildschirmen in der Ausstellung des Vogelmuseums, direkt neben den Dioramen Hammeniederung und Wattenmeer, präsentiert. Der Fotowettbewerb ist in zwei Kategorien aufgeteilt, Hammeniederung/Moor und Niedersächsisches Wattenmeer. In jeder Kategorie gibt es für die Teilnehmer*innen etwas zu gewinnen:
Wie werden die Fotos eingereicht?
Schicken Sie Ihre schönsten Bilder (maximal zwei Aufnahmen pro Kategorie und Fotograf/in) an:
fotowettbewerb@vogelmuseum-museumsanlage-ohz.de
Einsendeschluss ist der 31. März 2022
Folgende Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln sind zu beachten: (Bei Nichtbeachtung wird Ihr Foto nicht berücksichtigt!)
Mit einsenden Ihres Fotos erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen und den Verhaltensregeln einverstanden.
(Literatur: www.euronatur.org/fotowettbewerb)
(von www.euronatur.org/fotowettbewerb)
Liebe Besucher, Gäste und Freunde,
wir schließen das Museum bis einschließlich 7.1.22 um ganz gestärkt und motiviert im Neuen Jahr wieder aufzumachen…
Wir bedanken uns für das ereignisreiche Jahr, für alle Unterstützung und das Interesse an unserem Museum! Wir wünschen eine gesegnete Weihnachtszeit und einen guten Start in ein glückliches und gesundes Jahr 2022!
Ihr Museumsteam
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an den CDU Stadtverband für die Spende!
Der obige Zeitungsartikel ist aus dem Hammereport vom 8.12.21 mit freundlicher Genehmigung.
Im Landkreis Osterholz besteht zur Zeit die Warnstufe 2. Somit gilt nun für den Besuch des Museums die „Zwei-G-Plus-Regel“
Bitte bringen Sie Ihren Impf- oder Genesenen-Ausweis, den Personalausweis und die Bestätigung eines negativen Schnelltests mit. Sie können auch vor Ort unter Aufsicht einen Test machen.
Bleiben Sie gesund!
Am 14. November 2021 präsentieren rund zwanzig Aussteller ihre Arbeiten – Schmuck, Keramik, Korbwaren, Bekleidung, Nistkästen u.v.a. mehr.
Für das leibliche Wohl wird ebenfalls gesorgt: Das Museumscafé hält selbstgebackene Torten und Kuchen bereit. Aber es gibt auch Deftiges.
Es gilt die 2G Regel!
Am 19.11.21 findet im Museum ein Zeichenkurs mit Claus Rabba statt.
Erleben Sie, wie Sie mit der besonderen Methode, die Claus Rabba für sein aktuelles Zeichenbuch „Unterwegs im Land des Zeichnens“ entwickelt hat, Vögel treffsicher skizzieren können, um daraus eindrucksvolle Vogeldarstellungen werden zu lassen.
Das Norddeutsche Vogelmuseum in Osterholz- Scharmbeck bietet optimale Bedingungen für das Seminar. Lebensechte Präparate in naturnah gestalteten Dioramen, einen alten Baumbestand im Außenbereich, der von Singvögeln bevölkert wird und einen schönen Seminarraum.
In einem ruhigen Bereich unseres Parkes ist ein Ort zum Lernen entstanden. Zwischen Klostermauer und hohen Bäumen bieten Eichenstämme und Mühlstein einen stimmungsvollen Platz, um in einem unserer Seminare oder während einer Führung tiefer in die Materie einzutauchen.
An frischer Luft, mit Vogelgezwitscher und Blätterrauschen, fällt das Lernen in einem grünen Klassenzimmer ganz leicht…
Ein Museumsbesuch ohne Vorab-Reservierung ist wieder möglich.
Der Museumsladen ist offen.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gelten für unsere Besucher*innen folgende Maßnahmen:
Es dürfen nur 40 Personen zeitgleich im jeweiligen Museum sein. Der Einlass ist nur mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz erlaubt. Wir bitten Sie darüber hinaus, die Abstandsregel von mindestens 2 Metern einzuhalten sowie die Husten- und Nies-Etikette umzusetzen. Aufgrund unserer teils engen Raumverhältnisse können wir hier leider – auch bei vorhandenem Attest – keine Ausnahmen machen!