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Month: Februar 2022

Fotowettbewerb

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Fotowettbewerb

Fotowettbewerb

Hobbyfotografen und – Fotografinnen aufgepasst:

Das Norddeutsche Vogelmuseum in Osterholz-Scharmbeck veranstaltet zum ersten Mal einen Fotowettbewerb.

Gesucht werden die schönsten Bilder der Hammeniederung/Moor und des Niedersächsisches Wattenmeer!

Begeben Sie sich auf eine fotografische Entdeckungsreise in die Hammeniederung oder an die Küste, um die Vielfältigkeit der Natur in eindrucksvolle Bilder einzufangen. Ihre Bilder werden im Anschluss auf den neuen Großbildschirmen in der Ausstellung des Vogelmuseums, direkt neben den Dioramen Hammeniederung und Wattenmeer, präsentiert. Der Fotowettbewerb ist in zwei Kategorien aufgeteilt, Hammeniederung/Moor und Niedersächsisches Wattenmeer. In jeder Kategorie gibt es für die Teilnehmer*innen etwas zu gewinnen:

  1. Preis: Jahreskarte (1 Person) für die Museumsanlage OHZ
  2. Preis: 1x Familieneintritt für die Museumsanlage OHZ
  3. Preis: 1 Flasche Museumswein

Wie werden die Fotos eingereicht?

Schicken Sie Ihre schönsten Bilder (maximal zwei Aufnahmen pro Kategorie und Fotograf/in) an:

fotowettbewerb@vogelmuseum-museumsanlage-ohz.de

Einsendeschluss ist der 31. März 2022

 

Folgende Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln sind zu beachten: (Bei Nichtbeachtung wird Ihr Foto nicht berücksichtigt!)

Mit einsenden Ihres Fotos erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen und den Verhaltensregeln einverstanden.

 

Teilnahmebedingungen

  1. Die Teilnahme ist kostenlos. Veranstalter ist die Norddeutsches Vogelmuseum-Museumsanlage Osterholz gGmbH. Teilnehmen können alle Fotografen/innen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Einsendeschluss ist der 31.03.2022 (Foto eintreffend).
  2. Es werden nur digitale Fotos berücksichtigt. Werden dennoch Fotos im Druck/Abzug im Museum abgegeben, werden diese nicht zurückgegeben.
  3. Es sind ausschließlich Motive der Hammeniederung und des Teufelmoores sowie des Niedersächsichen Wattenmeeres/Küste zugelassen.
  4. Der Veranstalter ist auch die Jury für die Preise, die Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Die Veranstalter behalten sich vor, Fotos zu disqualifizieren, die offensichtlich gegen die Verhaltensregeln für Naturfotografen/innen verstoßen, die Sie mit der Einsendung Ihres Fotos akzeptiert haben.
  5. Es dürfen maximal 4 Fotos pro Fotograf/in eingesendet werden, jeweils zwei in jeder Kategorie (Hammeniederung/Moor und Niedersächsisches Wattenmeer) mit jeweils einer maximalen Dateigröße von 3MB. Sie sind als JPEG-Datei mit 1920 Pixel an der langen Kante einzureichen.
  6. Digital bearbeitete Bilder werden nicht berücksichtigt. Wir legen Wert auf unmanipulierte Naturdokumente, deshalb sind nachträgliche Veränderungen des Bildes und der Bildaussage nicht gestattet.
  • Erlaubt sind übliche moderate Bildbearbeitungsschritte am ganzen Bild (wie Tonwert, Kontrast, Helligkeit/Gradation, Farbe, Sättigung, Weißabgleich). Ein moderater Einsatz von Tiefen/Lichter, Abwedeln/Nachbelichten und Einsatz digitaler Grauverlauffilter. Entfernen von Sensorflecken, minimale Reinigungsarbeiten, wenn sie die Bildaussage nicht verändern. Beschnitt und moderates (selektives) Schärfen und (selektives) Entrauschen.
  • Nicht erlaubt sind Composings (Zusammenfügen mehrerer Bilder oder Bildinhalte), Sandwichaufnahmen und Bilder, die in irgendeiner Weise aus mehr als einem Bild bestehen (HDR, zusammengesetzte Panoramen, Bilder mit Schärfentiefenerweiterung – Focus Stacking etc.). Das Hinzufügen oder Entfernen von Tieren, von Teilen von Tieren oder Pflanzen, von störenden Bildelementen oder von Menschen ist ebenfalls nicht erlaubt.
  • Die Veranstalter behalten sich vor, bei digitalen Bildern die (RAW-) Originaldatei beim Fotografen anzufordern. Dies geschieht zum Nachweis der Authentizität.

 

  1. Der Einsendung muss eine deutschsprachige Liste per Mail beiliegen, die den Namen, die Mailadresse und die Anschrift des Fotografen/in enthält. Ebenso eine Fotoliste mit Bildnummer, Titel und eine ausführliche Beschreibung des Motivs mit folgenden Angaben: Aufnahmedatum, Art (möglichst mit wissenschaftlichen Namen), Ortsangabe.
  2. Bilder, die größentechnisch nicht korrekt eingereicht werden (siehe Punkt 5), sowie Bilder ohne zugehörige Bildliste, ohne erforderliche Beschriftung und ohne Angaben/ Anschrift des zugehörigen Fotografen werden nicht zum Wettbewerb zugelassen.

 

 

Bildrechte

  • Die Urheber- und Bildrechte für alle eingereichten Bilder müssen beim Fotografen/in liegen.
  • Die Fotografen/in behalten das Copyright für ihre Bilder zu jeder Zeit und werden bei jeder Veröffentlichung als Autoren neben ihrem Bild genannt.
  • Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb räumen die Fotografen/in den Veranstaltern das Recht ein, ihre Bilder für folgende Zwecke honorarfrei zu nutzen:
  • Ausstellung der Fotos auf den Großbildschirmen in der Ausstellung der Museumsanlage OHZ
  • Die Nutzung der Fotos für die Berichterstattung und Werbezwecke der Museumsanlage OHZ auf Flyern, Publikationen und auf Internetseiten (Homepage, SocialMedia wie Facebook, Instagram etc.) sowie für Zeitungsberichte
  • Ausstellung der Bilder im Rahmen einer Sonderausstellung in „gedruckter“ Form in der Museumsanlage OHZ

 

Datenschutz:

  • Die von den Einsendern eingereichten Daten werden von uns zur Abwicklung des Fotowettbewerbs gespeichert und verwendet.
  • Die Speicherung der Daten mit den eingereichten Fotos bleibt für die weitere Nutzung (siehe Bildrechte) bestehen, damit das Copyright sichergestellt werden kann.
  • Werden Fotos gelöscht, werden damit auch die verbundenen Daten gelöscht.
  • Der Teilnehmer/in erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung in die Speicherung der Daten aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

(Literatur: www.euronatur.org/fotowettbewerb)

Verhaltensregeln für Naturfotografen

(von www.euronatur.org/fotowettbewerb)

  1. Der Naturfotograf darf unter keinen Umständen das Leben von Pflanzen oder Tieren gefährden oder sie in ihrer Lebensweise stören. Die Existenz und das Wohlbefinden eines Geschöpfes und seines Lebensraumes sind weit wichtiger als jedes Bild.
  2. Beachten Sie in jedem Fall die gesetzlichen Naturschutzbestimmungen.
  3. Machen Sie Bilder von Motiven nur in deren natürlicher Umgebung. Das Pflücken von Blumen oder das Jagen von Tieren nur um des Fotografierens willen ist völlig inakzeptabel.
  4. Macht man Aufnahmen, so sollten das Objekt und seine Umgebung nicht verändert werden und man sollte mit größter Sorgfalt darauf achten, den natürlichen Schutz des Objektes nicht zu zerstören bzw. Fluchtdistanzen nicht zu unterschreiten. Besondere Vorsicht und Zurückhaltung ist beim Gebrauch von Blitzlicht anzuwenden.
  5. Es wird davon abgeraten, Vögel in der Nähe ihres Nestes zu fotografieren.
  6. Die Störung futtersuchender Tiere oder von Tieren, die ihre Jungen füttern, ist auf jeden Fall zu vermeiden.
  7. Sammel-, Schlaf- oder Ruheplätze sollen keinesfalls gestört werden.
  8. Generell sollte jede Beeinflussung der natürlichen Lebensbedingungen vermieden werden. Verzichten Sie deshalb möglichst auf Lockmittel wie das Abspielen von Vogelstimmen oder das Anfüttern von Tieren. Im Zweifel halten Sie Rücksprache mit der örtlichen Naturschutzbehörde.
  9. Die Manipulation von Tieren (z.B. halten oder bewegen) oder Pflanzen (z.B. drücken) ist meistens unpassend, oft geht es auch anders und mitunter ist es völlig inakzeptabel. Wenn Bilder nur unter solch manipulierten Bedingungen aufgenommen werden können, können Sie getrost auf eine bessere Möglichkeit warten